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Schulordnung

Download Schulordnung Musikschule

Die Allgemeinen Bestimmungen (AGB) 

1. Allgemein
Trägerschaft der Musikschule Egnach ist die Volksschulgemeinde Egnach.

2. Unterrichtsangebot
Das Unterrichtsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Einwohner der Gemeinde Egnach können bis zum 20. Altersjahr zu subventionierten Tarifen unterrichtet werden. Das Angebot ist in der Musikschulbroschüre beschrieben.

3. Schuljahr
Die Semester-, Feiertags- und Ferienregelung entspricht derjenigen der Volksschulgemeinde Egnach.

4. Schulgeld
Das Schulgeld wird gemäss Tarifordnung semesterweise in Rechnung gestellt. Nach frühzeitiger Absprache mit der Finanzverwaltung ist es möglich, die Rechnung in Raten zu begleichen.

Die Semesterrechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung einzubezahlen. Wird das Schulgeld trotz wiederholter Mahnung nicht rechtzeitig bezahlt, kann die Schülerin/der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden.

5. Unterrichtsräume
Der Unterricht findet in der Regel im Musikschulhaus in Neukirch oder in den von der Musikschule organisierten Räumen statt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

6. Unterrichtskonzeption
Die Unterrichtskonzeption liegt in der Verantwortung der Musiklehrpersonen.

7. Dauer der Lektionen
Eine Lektion dauert in der Regel 30 oder 40 Minuten wöchentlich und schliesst die Zeit für die Besprechung der Aufgaben mit ein. Eine Änderung der Unterrichtszeit muss schriftlich -  mit dem entsprechenden Formular – jeweils bis zum 10. Juni bzw. 10. Dezember beantragt werden und erfolgt auf Anfang des nachfolgenden Semesters.

8. Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich - mit dem entsprechenden Formular - bis zum 10. Juni bzw. 10. Dezember für das folgende Semester erfolgen. Mit der schriftlichen Anmeldung bestätigen die Angemeldeten Kenntnis der aktuellen Schul- sowie Tarifordnung zu haben und erklären sich damit einverstanden.

9. Zuteilung zu einer Musiklehrperson
Die Schülerzuteilung erfolgt durch die Schulleitung. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

10. Wechsel der Musiklehrperson
Der Wechsel zu einer anderen Musiklehrperson ist in Absprache und mit Zustimmung der Schulleitung auf Ende des laufenden Semesters möglich. Der Wechsel muss schriftlich - mit dem entsprechenden Formular - bis zum 10. Juni bzw. 10. Dezember beantragt werden und erfolgt auf Anfang des nachfolgenden Semesters.

11. Abmeldung
Die Abmeldung kann nur semesterweise erfolgen. Bitte pro Fach/Instrument ein separates Formular ausfüllen.
Abmeldetermine: 10. Juni / 10. Dezember
Ausnahmen gelten für die Jahreskurse, diese Enden nach Ablauf ohne Abmeldung.
Verspätete Abmeldungen können nicht berücksichtigt werden und verpflichten zur Bezahlung des nächsten Semesterbeitrages.

12. Instrumente und Notenmaterial
Die Anschaffung bzw. die Miete der Instrumente ist Angelegenheit der Schülerinnen und Schüler. Die Musiklehrpersonen stehen gerne bei der Anschaffung des Instruments beratend zur Verfügung. Die Kosten für das im Unterricht verwendete Notenmaterial tragen die Schülerinnen und Schüler. Dies wird in der Regel direkt mit der Musiklehrperson abgerechnet.

13. Stundenplan und Absenzenliste
Die Musiklehrpersonen erhalten die Schülerlisten jeweils per Ende des vorangegangenen Semesters und erstellen ihren Stundenplan in Absprache mit ihren Schülern. Der Unterricht wird von Montag bis Freitag, ausserhalb des ordentlichen Schulunterrichts, erteilt. Der Samstag als Unterrichtstermin ist nur im Einverständnis von Eltern und Musiklehrpersonen möglich. Der definitive Stundenplan ist jeweils für ein Semester gültig.
Dauerhafte Verschiebungen müssen der Schulleitung gemeldet werden. Die Musiklehrpersonen führen eine Absenzenliste, welche sie zum Semesterende bei der Musikschulleitung abgeben.

14. Wohnsitzwechsel/Änderungen der Kontaktdaten
Wohnsitzwechsel sowie Änderungen in den hinterlegten Kontaktangaben (Telefonnummer/ E-Mail) sind der Musikschulleitung innert Monatsfrist schriftlich mitzuteilen.

15. Absenzen

15.1 der Musiklehrperson
Das Semester umfasst in der Regel 19 bis 20 Lektionen, abzüglich Ausfälle aufgrund gesetzlicher Feiertage oder schulischer Anlässe. Zudem können Absenzen aus folgenden Gründen entstehen: Krankheit, eigene Hochzeit, Militärdienstpflicht, Zivilschutzdienst, Geburt des eigenen Kindes, etc.

In allen übrigen Fällen, in denen die Musiklehrperson eine Lektion nicht erteilen kann, wird der Unterricht vor- oder nachgeholt. Die Musiklehrperson informiert die Schüler rechtzeitig über einen Ausfall. Bei längerem Ausfall der Musiklehrperson wird eine Stellvertretung organisiert.

15.2 der Schülerin/des Schülers
Der regelmässige Unterrichtsbesuch der Schülerin/des Schülers wird vorausgesetzt.
Die Schüler sind verpflichtet, der Musiklehrperson Absenzen rechtzeitig mitzuteilen. Für Lektionen, welche aufgrund Absenzen der Schülerin/des Schülers ausfallen, besteht kein Anspruch auf Nachholung und/oder Rückerstattung.

Kann eine Schülerin/ein Schüler unfallbedingt das Instrument nicht spielen, die Schule aber besuchen, so werden die Lektionen trotzdem durchgeführt und es wird allgemeine Musiklehre vermittelt.

16. Rückerstattung des Schulgeldes
Bei weniger als 19 Lektionen im Semester (abzüglich Ausfälle aufgrund gesetzlicher Feiertage oder schulischer Anlässe) kann bei der Schulleitung eine anteilsmässige Rückerstattung der Semestergebühr beantragt werden, sofern die Lektionen aufgrund Absenzen der Musiklehrperson ausgefallen sind (ausser bei Krankheit).

Dies gilt auch bei einer mehr als vierwöchigen krankheits- oder unfallbedingten Absenz der Schülerin/des Schülers (das Vorweisen eines entsprechenden Arztzeugnisses ist dabei zwingend).

Bei Ausfall von mehr als 2 Lektionen wegen Krankheit der Musiklehrperson, hat die Schülerin/der Schüler Anrecht auf Rückerstattung. Bei abgesagten Lektionen durch die Schüler besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

17. Schulgeldermässigung
Gesuche um Ermässigung des Schulgeldes müssen semesterweise bis zum 10. Juni bzw. 10. Dezember für das darauffolgende Semester eingereicht werden. Für die Beurteilung sind das Einkommen der Familie sowie die Kinderzahl ausschlaggebend. Die entsprechenden Formulare können bei der Schulleitung oder der Finanzverwaltung angefordert werden.

18. Familienrabatt
Familienrabatte werden auch ohne entsprechenden Antrag in Abzug gebracht.

10% bei 3 und 20% bei 4 oder mehr Kindern/Jugendlichen derselben Familie, die den Musikunterricht an der Musikschule Egnach besuchen. Der Erwachsenenunterricht ist vom Familienrabatt ausgeschlossen, generiert allerdings Rabatt bei der Kinderfachbelegung. Vom Rabatt ausgeschlossen sind Fachbelegungen mit einer Semestergebühr von unter CHF 100.00.               

19. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen von Schülern, die anlässlich von öffentlichen Auftritten erstellt werden, kann die Musikschule Egnach in Print- und Online-Medien für Berichterstattungen und Eigenwerbung verwenden. Ihre Verwendung in anderen Medien erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung der betroffenen Schüler bzw. ihrer Erziehungsberechtigten.

Alle übrigen Bild- und Tonaufnahmen werden nur mit vorgängiger Zustimmung der betroffenen Schüler bzw. ihrer Erziehungsberechtigten zu anderen als zu Unterrichtszwecken verwendet. Die Musikschule Egnach sichert zu, dass keine Bild- und Tonaufnahmen verwendet werden, die sich für betroffene Schüler nachteilig auswirken können oder gegen deren Verwendung sich Betroffene ausgesprochen haben.

20. Haftungsausschluss
Die Schüler der Musikschule Egnach sind nicht gegen Unfall versichert.

Mit der Anmeldung wird die Schul- und Tarifordnung anerkannt.

Die Schulordnung wurde von der Schulbehörde der Volksschulgemeinde Egnach am 14. November 2017 genehmigt und per 1. Februar 2018 in Kraft gesetzt.